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Schadensersatz / Schmerzensgeld

Als erfahrene Kanzlei im Medizinrecht setzen wir uns leidenschaftlich für die Durchsetzung Ihrer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche ein. Wir haben uns auf Personenschäden spezialisiert, die durch medizinische Behandlungsfehler, Verkehrsunfälle oder andere Formen von Körperverletzung entstanden sind. Gerne machen wir für Sie Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend.

Fragen & Antworten zum Thema Schadenersatz und Schmerzensgeld

Wann habe ich Anspruch auf Schadensersatz- und Schmerzensgeld?

Sie haben Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn Sie einen Personenschaden erlitten haben, der durch das Verschulden einer anderen Person oder einer Institution verursacht wurde. Dies kann beispielsweise durch einen medizinischen Behandlungsfehler, einen Verkehrsunfall oder eine sonstige Körperverletzung geschehen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Sie in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Vorfall Ihren Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen müssen

Was ist unser Antritt bei der Arbeit?

Wir vertreten bewusst und konsequent die Geschädigten. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Engagement für die Betroffenen, stellen wir uns der starken Lobby der Versicherungswirtschaft entgegen. Wir halten die in Deutschland von Gerichten ausgeurteilten Schmerzensgeldsummen für völlig untersetzt. Deshalb setzen wir uns aktiv für angemessene Entschädigungen im Verhältnis zum erlittenen Leid ein.

Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes bemessen?

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab: Von der Schwere und Dauer der Verletzung über das Ausmaß des erlittenen Schmerzes und Leids bis hin zu langfristigen Auswirkungen der Verletzung auf die Lebensqualität des Betroffenen. Gerne prüfen wir Ihren individuellen Fall und beraten Sie zu Ihrem Schmerzensgeldanspruch.

Wie lange dauert es von der Forderung bis zum Schmerzensgelderhalt?

Die Dauer des Verfahrens kann stark variieren und hängt von vielen Faktoren ab: Darunter die Komplexität des Falls und die Bereitschaft der Versicherung, eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Unabhängig von der Dauer bleiben wir von Anfang bis Ende an Ihrer Seite und führen Sie durch den gesamten Prozess, bis wir eine angemessene Entschädigung für Sie erreichen.

Was kostet die Beauftragung eines Anwalts in unserer Kanzlei?

Die Kosten für die Beauftragung eines Anwalts können variieren. Sie sind primär abhängig von der Komplexität des Falls und dem Umfang der benötigten Dienstleistungen. In vielen Fällen kann eine Rechtsschutzversicherung die Kosten abdecken. Wir beraten Sie gerne über die Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten in einem persönlichen Gespräch.

Ihr Weg zur Gerechtigkeit

01
Erfassung der Eckdaten

Der Fragebogen dient als Ausgangspunkt für unsere Tätigkeit und ermöglicht es uns, schnell mit der Arbeit zu beginnen. Sobald wir den ausgefüllten Fragebogen erhalten haben, können wir die Sach- und Rechtslage einschätzen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.

02
Erfassung der Sach- und Rechtslage

Bei klaren Fällen, in denen ein positives fachmedizinisches Gutachten auf einen groben Behandlungsfehler hinweist, treten wir direkt an die Gegenseite heran und fordern eine Haftungsanerkennung.

03
Berechnung der Schadensumme

Wir beginnen parallel mit der Ermittlung der Schadenshöhe, während wir auf eine angemessene Regulierung durch den Versicherer warten.

04
Reaktion auf Regulierungsangebot

Wenn ein angemessenes Regulierungsangebot vom Versicherer vorliegt, stimmen wir diesem zu und setzen den Fall außergerichtlich.

05
Ermittlung des Prozessrisikos

Falls der Mandant denkt, dass er falsch behandelt wurde, aber keine klare Beweislage vorliegt, ziehen wir fachmedizinische Gutachter hinzu. Je nach Ergebnis informieren wir über das mögliche Prozessrisiko.

06
Gerichtliche Hilfe

Wenn der Haftpflichtversicherer der Beklagtenseite nicht angemessen reagiert, zögern wir nicht und nehmen gerichtliche Unterstützung für unsere Mandanten in Anspruch.

Blau

Sie sind nicht alleine!

Wir können Ihnen helfen, Ihre Rechte geltend zu machen. Unser erfahrenes Team von Anwälten verfügt über das Fachwissen und die Ressourcen, um Ihnen zu einer angemessenen Entschädigung zu verhelfen. Kontaktieren Sie uns noch heute.

Hände mit Verband
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Kontaktieren Sie unsere Experten

Informationen rund um Schmerzensgeld

Generelle Informationen zum Schmerzensgeld

Unter den Begriff des Personenschadens fallen alle Rechtsgebiete, bei denen es zu einer gesundheitlichen Schädigung des Betroffenen gekommen ist, sei es durch einen medizinischen Behandlungsfehler, einen Verkehrsunfall, oder auch durch sonstige Körperverletzung, wie anlässlich einer Schlägerei, eines Hundebisses oder einer unterlassenen Verkehrssicherungsmaßnahme im Supermarkt, in dem sich ein Kunde auf dem rutschigen Boden einen Beinbruch zuzieht. Auf alle diese Fälle haben Ciper & Coll. ihren Fokus gelegt. Ciper & Coll. vertreten dabei bewusst und konsequent seit Beginn ihrer Tätigkeit die Geschädigten! Wir setzen uns für Opfer und Hilfsbedürftige ein, denen oftmals eine übermächtige Lobby der Versicherungswirtschaft entgegentritt. Die in Deutschland von Gerichten ausgeurteilten Schmerzensgeldsummen halten wir nach wie vor für völlig untersetzt! Wer selber einmal in seiner Gesundheit schwer geschädigt ist, wird erkennen, dass die bei uns zu erzielenden immateriellen Ansprüche, also Schmerzensgelder zu gering sind. Man muss nicht gleich in die USA gehen, wo teilweise utopische Summen sogenannter punitive damages beansprucht und auch durch die Schädigerseite gezahlt werden, sondern auch bei unseren europäischen Nachbarn sind die Beträge, die erzielt werden können, teilweise deutlich höher als bei uns. Hier ist die Politik und die Rechtsprechung gefordert, dieser aktuellen Lage zu begegnen und insbesondere unseriösen Regulierungsverweigerungs- und Verzögerungspraktiken der Versicherungswirtschaft Einhalt zu gebieten.

Ciper & Coll. setzen sich vehement von Beginn ihrer Tätigkeit dafür ein, dass die Schmerzensgelder, die betroffene schwerst geschädigte Opfer von der Schädigerseite erhalten, auch im angemessenen Verhältnis zu der Körperverletzung stehen. „Rüffel“ von Seiten der Gerichte, die das beanspruchte Schmerzensgeld teilweise als zu hoch erachten, nehmen wir lediglich zur Kenntnis, da die beanspruchten Summen nicht ins Blaue hinein vorgetragen sind, sondern sich ganz eindeutig am Einzelfall orientieren und die von uns begehrte Summe von uns auch als an der unteren Grenze des Angemessenen angesehen wird. Dass vielen Sachbearbeitern der Versicherungen die Beträge zu hoch erscheinen, hat uns nicht zu interessieren, da wir anwaltlich verpflichtet sind, das Beste für unsere Mandanten zu erzielen! Nicht zuletzt gibt uns unsere Erfolgs- und Prozessstatistik recht: In fast jedem der hunderte aufgeführter Fälle auf dieser Homepage stand ein erbitterter außergerichtlicher Verhandlungskampf mit einer Versicherung vorweg. Die involvierten Gutachter und Gerichte haben dem entsprechenden Sachbearbeiter oder der Sachbearbeiterin der Versicherung schon aufgezeigt, was sie von deren Meinungen hielt (s.u. Prozesserfolge).

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