Landgericht Frankfurt am Main – vom 11. Februar 2017
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Übersehenes Mammakarzinom mit eingetretenen Metastasen, LG Frankfurt/M., Az. 2 – 14 O 120/12
Chronologie: Die Klägerin ertastete einen Knoten in ihrer Brust und begab sich daraufhin in die Praxis der Beklagten, die eine Mammographie veranlasste. Ein vorliegendes Mammakarzinom wurde fehlerhaft nicht diagnostiziert. Die Klägerin musste sich sodann einer Chemotherapie unterziehen. Die verspätete Diagnose verschlechterte das Prognoserisiko. Verfahren: Das Landgericht Frankfurt/M. riet den Parteien aufgrund der Eindeutigkeit der Sach- […]