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Produkthaftungs- und Medizinprodukterecht

Als Experten im Produkthaftungs- und Medizinprodukterecht bieten wir unseren Mandanten umfassende Unterstützung – von der Beratung bis zur gerichtlichen Vertretung. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Sie bei fehlerhaften oder defekten Medizinprodukten die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

Fragen & Antworten zum Thema Produkthaftungs- und Medizinprodukterecht

Was ist das Produkthaftungsrecht?

Das Produkthaftungsrecht regelt die gesetzliche Haftung des Herstellers für Schadenersatz und Schmerzensgeld bei fehlerhaft hergestellten und in den Verkehr gebrachten Produkten.

Was ist das Medizinprodukterecht?

Das Medizinproduktgesetz kommt bei fehlerhaft hergestellten und in den Verkehr gebrachten Medizinprodukten zum Einsatz. Im Medizinbereich unterliegen die Hersteller strengen Vorschriften. Gesundheitsaufsichtsbehörden übernehmen zudem spezielle Prüfungsaufgaben, um Verbraucher vor potenziellen gesundheitlichen Risiken durch die Verwendung von Medizinprodukten zu schützen.

Was passiert, wenn ein Produkt fehlerhaft ist?

Im Falle eines fehlerhaften Produkts können Hersteller als auch Anwender zivil- und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Wer ist bei einem fehlerhaften Medizinprodukt verantwortlich?

Vom Produkthersteller bis hin zum Mediziner als Anwender des Produktes kann die Verantwortung je nach den spezifischen Details des Falls variieren. Hat das Produkt gesundheitliche Probleme verursacht, ist mit erheblichen Konsequenzen zu rechnen. Als Experten im Medizinproduktrecht klären wir die Verantwortlichkeit und setzen Ihr Recht durch.

Wie können wir Ihnen helfen?

In unserer Kanzlei haben wir umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Fällen im Bereich des Produkthaftungs- und Medizinprodukterechts. Von Beratung bis zur Verteidigung vor Gericht begleiten wir Sie kompetent durch den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass Sie die bestmögliche Entschädigung erhalten.

Ihr Weg zur Gerechtigkeit

01
Erfassung der Eckdaten

Der Fragebogen dient als Ausgangspunkt für unsere Tätigkeit und ermöglicht es uns, schnell mit der Arbeit zu beginnen. Sobald wir den ausgefüllten Fragebogen erhalten haben, können wir die Sach- und Rechtslage einschätzen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.

02
Erfassung der Sach- und Rechtslage

Bei klaren Fällen, in denen ein positives fachmedizinisches Gutachten auf einen groben Behandlungsfehler hinweist, treten wir direkt an die Gegenseite heran und fordern eine Haftungsanerkennung.

03
Berechnung der Schadensumme

Wir beginnen parallel mit der Ermittlung der Schadenshöhe, während wir auf eine angemessene Regulierung durch den Versicherer warten.

04
Reaktion auf Regulierungsangebot

Wenn ein angemessenes Regulierungsangebot vom Versicherer vorliegt, stimmen wir diesem zu und setzen den Fall außergerichtlich.

05
Ermittlung des Prozessrisikos

Falls der Mandant denkt, dass er falsch behandelt wurde, aber keine klare Beweislage vorliegt, ziehen wir fachmedizinische Gutachter hinzu. Je nach Ergebnis informieren wir über das mögliche Prozessrisiko.

06
Gerichtliche Hilfe

Wenn der Haftpflichtversicherer der Beklagtenseite nicht angemessen reagiert, zögern wir nicht und nehmen gerichtliche Unterstützung für unsere Mandanten in Anspruch.

Blau

Sie sind nicht alleine!

Wir können Ihnen helfen, Ihre Rechte geltend zu machen. Unser erfahrenes Team von Anwälten verfügt über das Fachwissen und die Ressourcen, um Ihnen zu einer angemessenen Entschädigung zu verhelfen. Kontaktieren Sie uns noch heute.

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