FAQs – Wichtige Fragen und Antworten:
- Medizinrecht und Arzthaftungsrecht: Lohnt sich überhaupt ein Vorgehen gegen den Arzt oder das Krankenhaus?
Es heißt doch „eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“? - Wie teuer ist ein Vorgehen? Ich kann mir keinen Patientenanwalt leisten.
- Nehmen Ciper & Coll. Verkehrsunfallschäden an?
- Wie lange dauert das medizinrechtliches Vorgehen/ein Arzthaftpflichtprozess?
- Bieten Ciper & Coll. persönliche Besprechungstermine an?
- Wie hoch ist die Erfolgschance bei einem Gerichtsverfahren?
- Wie gehen Ciper & Coll. chronologisch eigentlich vor?
- Was hebt Ciper & Coll. von anderen Anwälten ab? Warum sollte ich Ciper & Coll. engagieren?
- Was sind die Schlichtungsstellen der Ärztekammern?
1. Medizinrecht und Arzthaftungsrecht: Lohnt sich überhaupt ein Vorgehen gegen den Arzt oder das Krankenhaus? Es heißt doch „eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“?
Bei dieser Frage verweise ich gerne auf die auf dieser Homepage veröffentlichen Auszüge unserer Prozesserfolge.
2. Wie teuer ist ein Vorgehen? Ich kann mir keinen Patientenanwalt leisten.
Niemand sollte sich heutzutage wegen der Kostenfrage von einem erfolgsversprechenden Vorgehen abhalten lassen. Es gibt mehrere Varianten:
Grundsätzlich muss der Mandant seine Kosten natürlich selber tragen. Er kann mit dem Anwalt aber auch Gebührenvereinbarungen über eine pauschale Summe oder über Stundensätze treffen. Oftmals verfügt der betroffene Geschädigte aber auch über eine Privat- oder Familienrechtsschutzversicherung, die die Kosten in der Regel komplett abdeckt. Darüber hinaus gibt es für sozial schwache Personen die Möglichkeit, sich über das Amtsgericht einen Beratungsschein ausstellen zu lassen und – falls notwendig – die Klage über Prozesskostenhilfe zu führen. Das Problem hierbei ist, dass diese nicht im Verlustfalle die Kosten der Gegenseite abdeckt. Es gibt aber die Möglichkeit einen Prozessfinanzierer zu involvieren. Dieser übernimmt das komplette Prozessrisiko und damit auch das Kostenrisiko. Ciper & Coll. stehen in engem Kontakt mit mehreren Finanzierern, die in der Regel ab einer realistischen Schadensumme von 50.000,– Euro einen Prozess finanzieren würden.
3. Nehmen Ciper & Coll. Verkehrsunfallschäden an?
Es werden sowohl Medizingeschädigte als auch Unfallopfer von Ciper & Coll. vertreten. Ebenso alle weiteren in ihrer Gesundheit Geschädigten, wie z.B. bei Medizinproduktehaftung oder Produkthaftung ganz allgemein. Der Oberbegriff hierzu heißt: Personenschadenrecht.
4. Wie lange dauert das medizinrechtliches Vorgehen/ein Arzthaftpflichtprozess?
Diese Frage ist schwer zu beantworten. In manchen Fällen erzielt man in wenigen Wochen oder Monaten eine angemessene Regulierung. Ciper & Coll. haben aber auch schon Fälle über einen Zeitraum von 14 – 16 Jahren bearbeitet. Im Durchschnitt kann man von 2 – 3 Jahren ausgehen, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt und die Angelegenheit nach der ersten Instanz abgeschlossen wird.
5. Bieten Ciper & Coll. persönliche Besprechungstermine an?
Wenn es sinnvoll oder sogar unerlässlich ist, sind unsere Mandanten an unserem Kanzleistandort sowie an unserer Zweigstelle in Berlin und in den Beratungsbüros herzlich willkommen!
6. Wie hoch ist die Erfolgschance bei einem Gerichtsverfahren?
Statistisch gesehen sprechen Experten davon, dass rund 30 Prozent der Arzthaftungsprozesse für den Patienten zu einem Erfolg – zu einem Gewinn oder Vergleich – führen.
7. Wie gehen Ciper & Coll. chronologisch eigentlich vor?
Wir lassen uns von unseren Mandanten zunächst einen kleinen Fragebogen ausfüllen um die Eckdaten zu erfahren. Sobald dieser vorliegt beginnen wir mit unserer Tätigkeit. Ist die Sach- und Rechtslage eindeutig, etwa dann wenn der Mandant bereits über ein positives fachmedizinisches Gutachten verfügt das einen groben Behandlungsfehler konstatiert, können wir ohne langes Zuwarten bereits an die Gegenseite herantreten und diese zur Haftungsanerkennung dem Grunde nach auffordern. Flankierend wird von uns dann begonnen, die Schadensumme zu berechnen. Wird auf unser Anspruchsschreiben zügig ein angemessenes Regulierungsangebot durch einen Versicherer unterbreitet, lassen wir uns darauf ein. Erfolgt das jedoch nicht, warten wir nicht lange und nehmen gerichtliche Hilfe in Anspruch.
In den Fällen – und das sind die meisten – in denen der Mandant lediglich der Meinung ist, er sei falsch behandelt worden und ihm sei hierdurch ein Schaden entstanden, greifen wir auf die mit uns kooperierenden fachmedizinischen Gutachter nahezu jeder Fachrichtung zu. Kommen diese zu dem Ergebnis, dass ein Behandlungsfehler eher nicht zu vermuten ist, informieren wir hierüber den Mandanten und weisen auf das mögliche Prozessrisiko hin. Kommen die Gutachter jedoch zu dem Ergebnis, dass ein Behandlungsfehler zu einem kausalen Schaden geführt hat, so fordern wir ohne jegliches Zögern den Haftpflichtversicherer der Beklagtenseite zur Regulierung auf. Erfolgt hierauf keine entsprechende Reaktion, nehmen wir für unsere Mandantschaft gerichtliche Hilfe in Anspruch.
8. Was hebt Ciper & Coll. von anderen Anwälten ab? Warum sollte ich Ciper & Coll. engagieren?
Die Kanzlei kann auf über zwanzig Jahre Erfahrung auf dem komplexen Gebiet des Arzthaftungsrechtes zurückblicken und ist daher qualifiziert anwaltlich tätig. Mehrere Anwälte verfügen über den Fachanwaltstitel für Medizinrecht, sind publizistisch als Dozent oder anderweitig auf Patientenseite hoch motiviert tätig. Wir sind bundesweit engagiert und haben eine große Anzahl von Beratungsbüros.
9. Was sind die Schlichtungsstellen der Ärztekammern?
Über diese Stellen kann der mutmaßlich geschädigte Patient kostenfrei einen Vorfall fachmedizinisch hinterfragen lassen. Das Verfahren hat allerdings auch mehrere Nachteile: So hat zum Beispiel insbesondere die Kammer keine Möglichkeit, einen Vorwurf der fehlenden oder nicht hinreichenden ärztlichen Risikoaufklärung zu prüfen.