Bei den Prozessvertretern handelt es sich um selbstständige Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen, die mit den lokalen Gegebenheiten der Gerichte vertraut sind und daher die Prozesstermine vor Ort wahrnehmen. Sie sind als Unterbevollmächtigte legitimiert und nicht mit der eigentlichen Sachbearbeitung der Mandate betraut. Sie sind nicht von der Haftung umfasst. Zusatzkosten für deren Inanspruchnahme werden NICHT gegenüber Mandanten abgerechnet.

Marco Rath
festangestellter Rechtsanwalt
Tätigkeitsschwerpunkte
- Arzthaftungsrecht
- Medizinrecht
- Personenschadenrecht
- Schmerzensgeldrecht
- Opferschutzrecht
- Familienrecht
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Andrea Blum / Dr. Helmut Blum
Prozessvertreter Berlin/Linz (A)
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Dr. Meinhard Gaa
Prozessvertreter Deutschland Mitte
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Dr. Dieter Floren
Prozessvertreter Deutschland Nord
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Dr. Harald von Herget
Prozessvertreter Deutschland Süd
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Dr. Deniz Ciyiltepe-Pilarsky
Prozessvertreterin Süddeutschland/Ost
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Dr. Michael Schneider
Prozessvertreter Süddeutschland
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Alexandra Nozar (Dr. Nozar Rechtsanwälte)
Prozessvertreterin Deutschland Saarland
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Bernd Winkelmann
Prozessvertreter Deutschland Nord
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Felix Kirk
Prozessvertreter Deutschland Nord-Ost
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Sylvia Schöne-Köppche
Prozessvertreterin Deutschland Ost
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