Unter dem Begriff „ärztlicher Kunstfehler“ sind insbesondere Diagnose-, Therapie- und Organisationsfehler sowie Überwachungsverschulden und mangelnde Aufklärung zu verstehen. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Standard guter ärztlicher Behandlung unterschritten wird.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dirk Christoph Ciper, LL.M. bearbeitet mit seinen Kollegen in der Sozietät Ciper & Coll. jährlich rund 1.000 arzthaftungsrechtliche Mandate auf Patientenseite. Aufgrund ihrer Erfahrung und der Vielzahl der zu bearbeitenden Fälle gehört Ciper & Coll. zu den renommiertesten Kanzleien bundesweit auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechtes/Medizinrechtes/Personenschadenrechtes.

Bitte beachten Sie auch die auf unserer Ciper & Coll.-Eingangsseite stehende Auswahl einiger unserer aktuellen Prozesserfolge.

Die häufigsten Behandlungsfehlervorwürfe davon betreffen:

1. Fehlgeschlagene Hüft-Operationen
2. Fehlgeschlagene Kniegelenks-Operationen
3. Verpfuschte Schönheits-Operationen
4. Fehlerhafte postoperative Versorgung
5. Fehldiagnosen (insbesondere verspätete Krebsdiagnose)
6. Fehlerhafte Risikoaufklärung, Alternativaufklärung
7. Geburtsschäden (insbesondere Sauerstoffunterversorgung)

Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage und schildern uns Ihren Fall. Sie erhalten dann eine erste Einschätzung, zu einer möglichen Strategie.