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Behandlungsfehler

Behandlungsfehler können schwerwiegende Folgen haben. Deshalb setzen wir uns mit unserer Expertise im Medizinrecht aktiv für Ihre Rechte ein. Unsere Anwälte, angeführt von Dr. Dirk Christoph Ciper, LL.M., bearbeiten jährlich rund 1.000 arzthaftungsrechtliche Mandate. Mit unserer umfangreichen Erfahrung und unserem Engagement gehören wir zu den renommiertesten Kanzleien bundesweit in den Bereichen Arzthaftungsrecht, Medizinrecht sowie Personenschadenrecht. Gerne helfen wir Ihnen dabei, Ihren Rechtsanspruch nach einem Behandlungsfehler geltend zu machen.

Fragen & Antworten zum Thema Behandlungsfehler

Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Standard guter ärztlicher Behandlung unterschritten wird. Dies kann beispielsweise bei Diagnose-, Therapie- und Organisationsfehlern der Fall sein – aber auch bei Überwachungsverschulden und mangelnder Aufklärung. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jede unerwünschte Entwicklung oder Komplikation nach einer medizinischen Behandlung automatisch einen Behandlungsfehler darstellt. Es gilt nachzuweisen, dass der behandelnde Arzt oder das medizinische Personal nicht nach den allgemein anerkannten medizinischen Standards gehandelt hat – und dabei helfen wir Ihnen in Ihrem Verdachtsfall gerne.

Sie sind von einem Behandlungsfehler betroffen?

Wenn Sie den Verdacht haben, von einem Behandlungsfehler betroffen zu sein, unterstützen wir Sie gerne vom Nachweis bis hin zum Schadensersatzerhalt. Nehmen Sie über das Formular Kontakt zu uns auf und schildern Sie uns Ihren Vorfall. Wir melden uns schnellstmöglich mit einer Einschätzung sowie einer möglichen Strategie bei Ihnen zurück. Gerne begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess und setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt werden.

Welche Art von Behandlungsfällen bearbeiten wir hauptsächlich?

Die häufigsten Behandlungsfehlervorwürfe, die wir bearbeiten, betreffen fehlgeschlagene Hüft- und Kniegelenks-Operationen, verpfuschte Schönheits-Operationen, fehlerhafte postoperative Versorgung, Fehldiagnosen (insbesondere verspätete Krebsdiagnose), fehlerhafte Risikoaufklärung, Alternativaufklärung und Geburtsschäden (insbesondere Sauerstoffunterversorgung). Weitere Fälle können Sie unseren „Prozesserfolgen“ entnehmen.

Was sind meine Rechte als Patient im Falle eines Behandlungsfehlers?

Als Patient haben Sie das Recht auf eine sorgfältige und kompetente medizinische Behandlung. Sollte es zu einem Behandlungsfehler kommen, haben Sie das Recht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dies kann den Ersatz für Behandlungs- und Rehabilitationskosten, den Ausgleich von Einkommensverlusten, sowie eine Entschädigung für körperliche und seelische Leiden beinhalten. Es ist wichtig, dass Sie sich bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler an einen spezialisierten Rechtsanwalt wie uns wenden, der Sie in diesem komplexen Rechtsgebiet unterstützen kann.

Ihr Weg zur Gerechtigkeit

01
Erfassung der Eckdaten

Der Fragebogen dient als Ausgangspunkt für unsere Tätigkeit und ermöglicht es uns, schnell mit der Arbeit zu beginnen. Sobald wir den ausgefüllten Fragebogen erhalten haben, können wir die Sach- und Rechtslage einschätzen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.

02
Erfassung der Sach- und Rechtslage

Bei klaren Fällen, in denen ein positives fachmedizinisches Gutachten auf einen groben Behandlungsfehler hinweist, treten wir direkt an die Gegenseite heran und fordern eine Haftungsanerkennung.

03
Berechnung der Schadensumme

Wir beginnen parallel mit der Ermittlung der Schadenshöhe, während wir auf eine angemessene Regulierung durch den Versicherer warten.

04
Reaktion auf Regulierungsangebot

Wenn ein angemessenes Regulierungsangebot vom Versicherer vorliegt, stimmen wir diesem zu und setzen den Fall außergerichtlich.

05
Ermittlung des Prozessrisikos

Falls der Mandant denkt, dass er falsch behandelt wurde, aber keine klare Beweislage vorliegt, ziehen wir fachmedizinische Gutachter hinzu. Je nach Ergebnis informieren wir über das mögliche Prozessrisiko.

06
Gerichtliche Hilfe

Wenn der Haftpflichtversicherer der Beklagtenseite nicht angemessen reagiert, zögern wir nicht und nehmen gerichtliche Unterstützung für unsere Mandanten in Anspruch.

Blau

Sie sind nicht alleine!

Wir können Ihnen helfen, Ihre Rechte geltend zu machen. Unser erfahrenes Team von Anwälten verfügt über das Fachwissen und die Ressourcen, um Ihnen zu einer angemessenen Entschädigung zu verhelfen. Kontaktieren Sie uns noch heute.

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