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Landgericht Darmstadt vom 31.03.2023
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Lungenembolie nach Kniegelenksoperation, LG Darmstadt, Az.: 10 O 224/17

Chronologie:

Die Klägerin befand sich im Januar 2015 in stationärer Behandlung bei der Beklagten. Dort sollte eine Schlittenprothese im Kniegelenk eingesetzt werden. Postoperativ trat bei ihr eine Lungenembolie bei tiefer Beinvenenthrombose ein. Es schloss sich eine Notbehandlung und eine Lymphdrainagenbehandlung an.

Verfahren:

Das Landgericht hat den Vorfall mittels zweier Sachverständigengutachten hinterfragen lassen. Im Ergebnis kamen die Gutachter zu der Konstatierung, dass bei der Klägerin postoperativ schwerwiegende klinische Symptome entstanden seien, die eine ärztliche Abklärung erfordert hätten. Eine frühzeitigere Therapie hätte die eingetretene Gesundheitsschädigung gemindert. Das Gericht hat die Beklagte daraufhin zur Zahlung eines Schmerzensgeldes, sowie Zahlung eines weiteren Schadenersatzes verurteilt.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Rund acht Jahre nach dem streitgegenständlichen Vorgang kommt die Klägerin nunmehr zu einem ihr zustehenden Ausgleich für die erlittenen Gesundheitsschäden. Diese Zeitdauer ist im Arzthaftungsrecht leider kein Einzelfall: Hier sind Rechtspolitik und Rechtsprechung gefordert, eine zügigere Erledigung herbeizuschaffen. In vielen dieser Prozesse erleben die geschädigten Patienten das eigene Prozessende aufgrund der langen Dauer gar nicht mehr mit, stellt Dr DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.