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Landgericht Düsseldorf vom 13.07.2022 vom 13.07.22

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Nicht erkannte Morbus Hirschsprung Erkrankung eines Säuglings, LG Düsseldorf, Az. 3 O 243/13

Chronologie:

Der zum Zeitpunkt des Vorfalles neugeborene Kläger litt an Magenbeschwerden, Übelkeit mit Erbrechen und Anpassungsstörungen. Es stellten sich auch eindeutige Hinweise auf eine Mobilitätsstörung des Darmes ein. Trotz erkennbarer Symptome einer Morbus Hirschsprung Erkrankung, die monatelang anhielten, wurden diesen nicht adäquat nachgegangen. Es war eine Teilresektion des Darmes erforderlich.

Verfahren:

Das Landgericht Düsseldorf hat die Angelegenheit mittels eines neuropädiatrischen Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Die gutachterlichen Konstatierungen waren nicht sehr eindeutig, so dass das Gericht zur Vermeidung einer weiteren umfangreichen Beweisaufnahme den Parteien einen Vergleichsvorschlag unterbreitet hat, dem diese sodann nähertraten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Rund zwölf Jahre nach dem streitgegenständlichen Vorfall konnte der Betroffene nun einen angemessenen Abschluss erzielen. Derartig lange Verfahrensdauern sind in Arzthaftungsprozessen durchaus nicht unüblich, insbesondere im Bereich des Geburtsschadenrechtes, stellen Rechtsanwälte und Fachanwälte für Medizinrecht D.C.Mahr LLM und Dr. D.C.Ciper LLM heraus.

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