Artikel bewerten

Landgericht Berlin vom 22.09.2021
Wettbewerbsrecht – Kostenfestsetzungsverfahren – Kostenrecht:
Rechtsanwalt aus Norddeutschland erneut erfolglos, LG Berlin, Az.: 16 O 239/16

Chronologie:

Der Kläger, bei dem es sich um einen verurteilten Straftäter handelt, ging gegen einen im Dezember 2020 ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichtes Berlin vor, weil er der Ansicht war, er sei hinsichtlich der Höhe übervorteilt worden, indem ihm ein Betrag zu viel „in Soll“ gestellt worden sei.

 

Verfahren:

Die Kammer des Landgerichtes Berlin machte kurzen Prozess und stellte klar, dass der Antrag des Klägers abgewiesen wird. Dabei verwies das Gericht darauf, dass der überzahlte Betrag statt im Kostenfestsetzungsverfahren bereits als Vorschuss berücksichtigt worden war. Dadurch hatte sich die Kostenschuld für den Kläger um die zu viel gezahlte Summe verringert. Entgegen der Auffassung des Klägers, sei dieser dadurch nicht überbelastet gewesen.

 

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Dass der Kläger offensichtliche Schwierigkeiten beim Rechnen hat, war bereits in einem Parallelverfahren offenkundig geworden. Mit seinen ständigen vergeblichen kleinkalibrigen Vorgehen, auch in diesem hier vorliegenden Fall, behelligt er seit Jahren Behörden, Gerichte und wie vorliegend auch Rechtspfleger, die über seine Agitationen regelmäßig nur den Kopf schütteln. Die unnötige Belastung der Gerichtsbarkeit hat sich der Kläger auf die Fahne geschrieben, seitdem er seine Tätigkeit als Anwalt in einer renommierten medizinrechtlich orientierten Kanzlei mittels fristloser Kündigung verloren hat und seine Entfernung aus den Kanzleiräumen seines Ex-Arbeitgebers nur mittels polizeilicher Hilfe gelang. Zahlreiche Vorgänge bei der für ihn zuständigen Rechtsanwaltskammer waren/sind anhängig, so Dr DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.