Chronologie:
Der Kläger erlitt anlässlich eines unverschuldeten Auffahrunfalles ein Schädel-Hirn-Trauma 1. Grades und eine HWS-Distorsion und war mehrere Wochen arbeitsunfähig geschrieben. Die Haftung des Unfallgegners war unstrittig, der Versicherer des Unfallverursachers war aber nicht bereit, sämtliche Ansprüche des Klägers außergerichtlich zu regulieren, so dass dieser gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen musste.
Verfahren:
Das Landgericht Hannover hat sich mit den Vorwürfen des Klägers und den Einlassungen der Beklagtenseite kurz befasst und den Parteien nahegelegt, sich gütlich zu einigen. Diesem Vorschlag sind beide sodann auch nähergetreten, so dass der Kläger doch noch zu seinem Recht kommen konnte.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Anders als in Arzthaftungsprozessen, in denen oftmals zunächst die haftungsbegründende Kausalität mittels einzuholender Sachverständigengutachten zu klären ist, geht es in Verkehrsunfallangelegenheiten eher um die Höhe der vom Unfallverursacher zu zahlenden Schadensummen. Gelingt eine gütliche Einigung, so wie hier, führt dieses zur Entlastung der Gerichtsbarkeit und ist der sinnvollste Weg für die Parteien, den Rechtsfrieden wiederherzustellen, meinen Rechtanwälte D.C. Mahr LLM und Dr DC Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht.