Chronologie:
Der Kläger verdrehte sich in 2015 beim Fußballspielen das rechte Knie. Es wurde eine Kreuzbandruptur diagnostiziert und operativ im Hause der Beklagten behandelt. Postoperativ trat eine MRSA-Infektion ein. Es kam zu Wundheilungsstörungen.
Verfahren:
Das Landgericht Bielefeld hat den Vorfall mittels eines fachorthopädisch/unfallchirurgischen Gutachtens überprüfen lassen. Im Ergebnis bemängelte der Gutachter im Wesentlichen, dass eine antibiotische Behandlung unterblieb. Das Gericht hat den Parteien sodann zu einer gütlichen Einigung angeraten, der diese nähertraten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Der vom Gericht gemachte Vergleichsvorschlag basierte auf das beidseits bestehende Prozessrisiko bei einer weiteren umfangreichen Beweisaufnahme mit ungewissem Ausgang. Gerade in Arzthaftungsprozessen bietet sich eine derartige Vorgehensweise zur Entlastung der Gerichtsbarkeit und zur Erzielung des Rechtsfriedens zwischen den Parteien an, stellen Rechtsanwälte D.C. Mahr LLM und Dr D.C.Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht heraus.