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Oberlandesgericht Köln vom 19.09.2019
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlgeschlagene Knie-TEP Operation, OLG Köln, Az.: 5 U 100/18

Chronologie:
Die Klägerin litt seit dem Jahre 2009 unter degenerativen Beschwerden im Knie. Es wurde eine primäre Gonarthrose linksseitig diagnostiziert. Erst einige Jahre später entschloss sich die Klägerin zu einer Knie-TEP Operation. Seither besteht ein irreversibles Bewegungsdefizit. Die Klägerin kann nur noch etwa einhundert Meter am Stück gehen.

Verfahren:
Mit dem Vorfall hatte sich bereits das Landgericht Aachen (Az.: 11 O 408/16) befasst und die Klage als unbegründet abgewiesen. Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin. Der OLG-Senat sah die Sache anders. Insbesondere sei die Indikation für die Operation sehr zweifelhaft gewesen. Es hätte auch eine konservative Behandlung vorgenommen werden können. Das Gericht schlug den Parteien sodann einen Vergleich über 15.000,- Euro vor, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Es werden immer wieder Operationen in Fällen vorgenommen, in denen konservative Therapiemethoden noch möglich sind. Diese sind weniger einschneidend. Wird hierüber von Behandlerseite nicht hinreichend aufgeklärt, hat ein Patient in einem Arzthaftungsprozess gute Chancen zu einem Erfolg zu kommen, meint Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.