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Landgericht Potsdam vom 27.09.2019
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Zweifelhafte Medikamentierung eines Reserveantibiotikums, LG Potsdam, Az.: 11 O 16/17

Chronologie:
Der Kläger begab sich aufgrund einer bakteriellen Infektion in die Behandlung bei der Beklagten. Dort wurde ihm das Medikament Levofloxacin verordnet. Dieses Medikament ist mit Risiken behaftet. Der Kläger litt in der Folge an Atem-, Muskel- und Kniebeschwerden und erlitt einen Hörsturz. Es wird vorgeworfen, dem Kläger kein risikoärmeres Medikament verordnet zu haben.

Verfahren:
Das Landgericht Potsdam hat den Vorfall gutachterlich hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellte der Gutachter heraus, dass keine zwingende Indikation für die Verordnung von Levofloxacin bestanden habe. Das Gericht schlug den Parteien daraufhin einen Vergleich über pauschal 5.000,- Euro vor, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Bei der Medikamentenverordnung muss der behandelnde Arzt jeweils darauf achten, ob keine Kontraindikation besteht und im Zweifel auch auf ein risikoärmeres Mittel zurückgreifen. Treten gesundheitliche Probleme nach der Einnahme auf, kann dieses zu möglichen Ansprüchen des Patienten führen, so wie hier, stellt Rechtsanwalt Daniel C. Mahr, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht heraus.