Chronologie:
Der Kläger begab sich in die Praxis der Beklagten zwecks Vornahme einer Lasik Operation. Postoperativ stellte sich heraus, dass keine Sehbesserung, sondern ein Sehverlust von 30 – 40 Prozent auf beiden Augen eingetreten war. Über dieses Risiko war der Kläger nicht hinreichend aufgeklärt worden.
Verfahren:
Das Landgericht Frankfurt/M. hat zu dem Vorfall ein augenärztliches Gutachten eingeholt, das im Ergebnis die Frage nach einer hinreichenden Aufklärung offen ließ. Das Gericht hat den Parteien sodann einen Vergleichsvorschlag im hohen vierstelligen Bereich unterbreitet.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Bei Lasik Operationen handelt es sich um Routine-Operationen, die nur in sehr seltenen Fällen zu Komplikationen führen. Gänzlich risikolos sind sie indes nicht und hierüber muss die Behandlerseite entsprechend aufklären, so Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.