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Landgericht Heilbronn vom 09.11.2017
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Darmverletzung anlässlich Laparoskopie bei Anlage des Arbeitstrokares, LG Heilbronn, Az.: 1 O 75/15

Chronologie:
Bei der Klägerin wurde eine Eileiterschwangerschaft diagnostiziert und noch am selben Tag eine laparoskopische Operation vorgenommen. Hierbei kam es zu einer Darmläsion, die zu weiteren Gesundheitsbeschwerden bei der Klägerin führte.

Verfahren:
Das Landgericht Heilbronn hat den Vorfall mittels mehrerer fachmedizinischer Gutachter eruieren lassen. Das Gericht veranlasste ein fachchirurgisches, ein radiologisches, ein gynäkologisches, sowie ein nervenärztliches Gutachten. Nach Auswertung dieser Gutachten riet das Gericht den Parteien eine vergleichsweise Einigung an. Der Streitwert wurde auf rund 200.000,- Euro festgesetzt.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Wenn in Arzthaftungsverfahren fachübergreifende Fragenkomplexe zu klären sind, holen Gerichte in der Regel mehrere Sachverständigengutachten ein. Dass es dann aber sogar vier sind, stellt eher einen Ausnahmefall dar, stellen die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist und Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwälte für Medizinrecht fest.