Chronologie:
Die Klägerin begab sich aufgrund einer hämatogen bedingten Coxitis in die Klinik der Beklagten. Dort setze man ihr eine Hüft-Totalendoprothese ein. Postoperativ kam es zu Komplikationen. So stellten sich u.a. Lähmungserscheinungen im Fuß, sowie Schmerzen im Rücken, Hüfte und Gesäß ein.
Verfahren:
Das Landgericht Freiburg hat den Vorfall mittels eines orthopädisch-unfallchirurgischen Sachverständigengutachtens eines Universitätsklinikums eruieren lassen. Im Ergebnis stellt der Gutachter insbesondere fest, dass die nicht durchgeführte Schnittbildgebung (CT/MRT) im Bereich des linken Beckens/Oberschenkels als Versäumnis zu bewerten sei und nicht dem Facharztstandard entspricht. Das Gericht hat den Parteien sodann angeraten, sich gütlich zu einigen. Die Parteien sind daraufhin übereingekommen, sich auf eine pauschale Entschädigungssumme von 120.000,- Euro zu verständigen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Fehlgeschlagene Hüft- und Knieimplantationen stellen im Bereich der Arzthaftung statistisch die häufigsten Behandlungsfehlerfälle dar. Dieses hat ihren Grund in der hohen Anzahl der bundesweit derart vorgenommenen Operationen, stellt RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.