Oberlandesgericht Dresden – vom 12.10.2016
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlgeschlagene Osteosynthese mittels Marknagels nach Mehrfragmentfraktur, OLG Dresden, Az.: 4 U 583/16

Chronologie:
Die Klägerin zog sich in 2009 eine Sturzverletzung zu und begab sich in die Notfallambulanz der Beklagten. Dort wurde eine Osteosynthese vorgenommen und eine Frakturprothese implantiert. Postoperativ zeigte sich ein ausgedehntes Knochenzementdepot unterhalb des oberen Schaftendes. Die Klägerin leidet seither unter Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und Nervenschädigung mit Zwerchfellhochstand.

Verfahren:
Bereits das Landgericht Dresden hatte sich mit dem Vorfall befasst (Az.: 6 O 719/12) und der Klägerin ein Schmerzensgeld von 4.000,- Euro zugesprochen. Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin. Im Termin zur mündlichen Verhandlung schlug das Gericht den Parteien eine deutlich höhere Vergleichssumme zur pauschalen Gesamtabgeltung vor.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Auch in den Fällen, in denen erstinstanzliche befasste Gerichte Klagen teilweise zusprechen, ist es natürlich der Klägerseite unbenommen, die ausgeurteilten Beträge der Höhe nach durch eine zweite Instanz hinterfragen zu lassen, so wie hier. Im Zweifel führt das dann auch zum Erfolg, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt D.C. Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.

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