Chronologie:
Der Kläger befand sich nach einer Bänderzerrung am linken Knie in stationärer Behandlung bei der Beklagten. Dort wurde ein Meniskushinterhorn Lappenriss diagnostiziert und eine Teilresektion des Innenmeniskus vorgenommen. Postoperativ traten Komplikationen auf. Es bestätigte sich ein erneuter Riss im Innenmeniskus.
Verfahren:
Das Landgericht M’gladbach hat ein orthopädisch-unfallchirurgisches Fachgutachten eingeholt, sowie zwei weitere Gutachten. Nach Abschluss der Beweisaufnahme schlug das Gericht den Parteien vor, sich vergleichsweise zu einigen. Die Abfindungssumme liegt im fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Arzthaftungsprozesse können lange andauern. Auch der vorliegende Rechtsstreit zog sich über fünf Jahre hin. Hier wäre Rechtsprechung und Politik gefordert, auf eine Beschleunigung derartiger Verfahren hinzuwirken, meint RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.