Chronologie:
Die Klägerin stürzte in ihrer Wohnung die Treppe hinunter und zog sich dabei Verletzungen zu. Im Hause der Beklagten wurde eine tatsächlich vorliegende Fraktur des Fersenbeines nicht diagnostiziert, sondern die Klägerin einer Schmerztherapie unterzogen.
Verfahren:
Das Landgericht Leipzig hat ein fachchirurgisches Sachverständigengutachten zu dem Vorfall eingeholt. Der Gutachter stellt u.a. heraus, dass die zeitnahe Initiierung der Schnittbilddiagnostik, beziehungsweise die engmaschige Anbindung der Patientin zur gegebenenfalls ambulant durchgeführten Schnittbilddiagnostik sinnvoll gewesen wäre. Das Gericht hat den Parteien sodann angeraten, sich auf eine Gesamtabfindung von 20.000,- Euro zu einigen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Bereits der MDK Sachsen hatte sich 2012 mit dem Vorfall befasst und ein fachorthopädisches Gutachten eingeholt. Der beauftragte Gutachter ging im Ergebnis von einem Behandlungsfehler aus. Dennoch war der Haftpflichtversicherer der Beklagten, die R + V Versicherung nicht zur Regulierung bereit. Im Schreiben vom 4. Juni 2012 heißt es u.a.: „Insgesamt ist der Vorwurf einer Fehlbehandlung zurückzuweisen.“ MDK-Gutachter, Gerichtsgutachter, Landgericht Leipzig, die Klägerin und deren Prozessbevollmächtigte hatten hier eine andere Auffassung, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.