Chronologie:
Die Klägerin begab sich aufgrund von Schmerzen im rechten Schultergelenk in die Behandlung des Beklagten. Dieser veranlasste eine Spritzentherapie. Nachdem sich die Schmerzen steigerten, wurde die Klägerin in der Notaufnahme einer Klinik vorstellig, wo eine bakterielle Entzündung des Schleimbeutels diagnostiziert wurde. Es war eine konservative Behandlung erforderlich.
Verfahren:
Das Landgericht Dortmund hat den Vorfall mittels eines unfallchirurgisch-orthopädischen Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Nach umfangreicher Beweisaufnahme schlug das Gericht den Parteien sodann einen Vergleich im vierstelligen Eurobereich vor, dem diese nähertraten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Auch die vorliegende Angelegenheit hat sich nahezu drei Jahre hingezogen, bis es zu einem für die Patientin erfreulichen Ergebnis gekommen ist, stellt Rechtsanwalt Marius B. Gilsbach LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.