Landgericht Düsseldorf – vom 30.11.2015
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlmedikation mit Schmerzmittel bei bestehender Lupusnephritis, LG Düsseldorf, Az.: 3 O 410/08

Chronologie:
Der Kläger war aufgrund einer Autoimmunerkrankung aus dem Bereich der Rheumaerkrankungen auf das Medikament Marcumar angewiesen. Trotz dieser Vorerkrankung erhielt er anlässlich einer Behandlung in der Praxis des Beklagten ein Schmerzmittel verabreicht, das kontraindiziert war und zu einer massiven Einblutung und Nervenschädigung führte.

Verfahren:
Das Landgericht Düsseldorf hat den Vorfall umfassend fachmedizinisch überprüfen lassen. Das Verfahren datiert aus 2008! Im Ergebnis wurde ein grober Behandlungsfehler konstatiert, woraufhin das Gericht den Parteien einen Vergleich über eine pauschale Schadensumme im hohen vierstelligen Eurobereich vorschlug. Diesem Vergleich sind die Parteien nähergetreten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Längere Verfahrensdauern, wie in diesem Falle, sind bei Arzthaftungsprozessen keine Seltenheit. Gerade komplexe fachmedizinische Details müssen aufgeklärt werden. Oftmals stehen sich auch unterschiedliche Gutachterauffassungen gegenüber, so dass eine Abwägung zu treffen ist, welcher Meinung der Vorrang zu geben ist. Wäre der Vergleich vor dem Landgericht nicht zustande gekommen, hätte das OLG Düsseldorf mit der Sache befasst werden müssen, mit einer zu erwartenden weiteren Verfahrensdauer von einem bis zwei Jahren, stellt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht klar.

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