Chronologie:
Der Kläger begab sich in die Klinik der Beklagten zwecks Vornahme einer Leistenoperation. Postoperativ litt er vermehrt unter Schmerzen an der rechten Leiste, einer starken Schwellung sowie Vergrößerung des Hodens. Es wurde eine Revisionsoperation erforderlich. Seit dem Vorfall leidet der Kläger weiterhin an Schmerzen.
Verfahren:
Das Gericht hat die Sache mittels eines Sachverständigen eruieren lassen. Im Ergebnis stellte das Gericht fest, dass der Kläger über die Risiken der Operation nicht richtig aufgeklärt wurde. Die Parteien schlossen daraufhin einen Vergleich. Die Schadenposition liegt im deutlich fünfstelligen Bereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Das Besondere an der Lichtenstein-Operation ist der Einbringungsort eines Kunststoffnetzes zwischen innerem und äußerem Bauchmuskel. Diese Lage ermöglicht eine technisch einfachere Entfernung bei Abstoßung oder Entzündung, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist fest.