Landgericht Heidelberg – vom 11.05.2015
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Unzureichende Aufklärung nach Operation einer Radiusfraktur, LG Heidelberg, Az.: 4 O 221/13

Chronologie:
Die Klägerin war anlässlich eines Wanderausfluges gestürzt und hatte sich dabei eine distale Radiusfraktur des rechten Handgelenks zugezogen. Diese wurde operativ behandelt. Die Nachsorge sollte durch die Beklagte erfolgen, die u.a. das Material entfernen sollte. Nach dieser Nachbehandlung entwickelte sich bei der Klägerin ein Karpaltunnelsyndrom.

Verfahren:
Das Landgericht Heidelberg hat den Vorfall mittels eines fachmedizinischen Sachverständigen hinterfragen lassen. Zwar stellte der befasste Gutachter keinen Behandlungsfehler fest, der Beklagten ist es jedoch nicht gelungen, den Beweis einer ordnungsgemäßen Risikoaufklärung zu erbringen. Als Schaden ist es zu einer Irritation des Nervus medianus und Taubheitsgefühlen gekommen. Daraufhin hat das Landgericht die Beklagten zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 5.000,- Euro verurteilt, sowie festgestellt, dass sie sämtliche weiteren materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft zu zahlen haben. Der Streitwert wird auf 110.000,- Euro festgesetzt.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Die Klägerin hat nunmehr noch die Möglichkeit, aus den zugesprochenen Feststellungansprüchen vorzugehen. Scheitern die außergerichtlichen Verhandlungen, käme es zu einem weiteren Prozess vor demselben Gericht, stellt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.

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