Chronologie:
Die Klägerin litt unter zunehmender Reizkniebildung und einer Belastungsschmerzsymptomatik im rechten Kniegelenk. Sie begab sich in die Klinik der Beklagten, wo eine Innenmeniskusteilresektion vorgenommen wurde. Es stellte sich nach der Operation eine sichtbare Überkorrektur (X-Beinstellung) ein. Seit dem Vorfall leidet sie unter Bewegungseinschränkungen.
Verfahren:
Das Landgericht Berlin hat ein orthopädisches Gutachten eingeholt. Daneben stellte der Gutachter fest, dass die geschilderten Beschwerden kausal auf die Überkorrektur der Beinachse beruhen würden. Das Gericht hat den Parteien sodann angeraten, sich gütlich zu einigen. Die Vergleichssumme beträgt 10.000,- Euro.
Anmerkungen von Ciper & Coll. (Dr D.C.Ciper LLM, D.C.Mahr LLM, M.B. Gilsbach LLM, Irene Rist, Agnes Szlachecki):
Das vom Gericht eingeholte Sachverständigengutachten umfasst rund fünfzig Seiten. Oftmals sind die Gutachten in Arzthaftungsprozessen deutlich kürzer. Im Ergebnis ist die erziele Vergleichssumme für die Klägerin hinnehmbar, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt D.C. Mahr LLM fest.