Chronologie:
Die Klägerin wurde nach einem heftigen Sturz zu Hause in die Rettungsstelle der Beklagten verbracht. Dort verabsäumten es die behandelnden Mediziner, eine MRT-Untersuchung oder Röntgenaufnahme vorzunehmen. Erst viele Wochen später wurde eine Fraktur von WWK 11 mit einer Höhenminderung des WK um ca. 50 % festgestellt.
Verfahren:
Das Landgericht Neuruppin hat den Vorfall fachmedizinisch überprüfen lassen. Der gerichtlich bestellte Sachverständige bestätigte einen Befunderhebungsfehler, woraufhin das Landgericht den Parteien zu einem Vergleich anriet, den diese akzeptierten. Der Streitwert wurde auf rund 60.000,- Euro festgelegt.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Befunderhebungsfehler passieren in der ärztlichen Behandlung immer wieder. Im Zweifel können derartige Versäumnisse zu ganz massiven Konsequenzen führen, weshalb immer eine besondere Sorgfalt angezeigt ist, meint der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.