Landgericht Osnabrück – vom 15.12.2014
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Hyperpigmentierung durch fehlgeschlagene Mikrodermabrasion, LG Osnabrück, Az. 3 O 1621/13

Chronologie:
Die Klägerin begab sich in die ärztliche Behandlung beim Beklagten, um sogenannte Milien unter dem Auge entfernen zu lassen. Dabei kam es zu einer Hyperpigmentierung und Hautempfindlichkeiten.

Verfahren:
Das Landgericht Osnabrück hat den Vorfall mittels eines Gesichtschirurgen fachmedizinisch hinterfragen lassen. Dieser stellt im Ergebnis fest, dass die vorgenommene Dermabrasion nicht absolut indiziert war. Das Gericht schlug den Parteien daraufhin einen Vergleich im vierstelligen Eurobereich vor.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Da eine außergerichtliche Einigung nicht erzielt werden konnte, musste die Klägerin gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Der gerichtlich bestellte Gutachter konstatierte explizit, dass zumindest bei dem vorliegenden Hauttyp das Behandlungsergebnis zu befürchten gewesen wäre, stellt Rechtsanwalt Marius Gilsbach fest.

Leave A Reply

Scroll Up