Landgericht Essen – vom 13.10.2014
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Unterlassene Thromboseprophylaxe nach OSG-Distorsion, LG Essen, Az. 1 O 177/13

Chronologie:
Die Klägerin begab sich nach einem häuslichen Sturz und Knöchelschwellung in die Klinik der Beklagten. Dort verabsäumten die Mediziner eine Thromboseprophylaxe. Nachfolgend wurde durch eine Phlebographie eine Thrombose diagnostiziert. Die Klägerin ist seither in ihrer täglichen Lebensqualität deutlich beeinträchtigt.

Verfahren:
Das Landgericht Essen hat den Vorfall mittels eines unfallchirurgisch-orthopädischen Fachgutachtens hinterfragen lassen. Der Gutachter konstatierte im Ergebnis, dass eine Thromboseprophylaxe erforderlich war. Das Landgericht hat den Parteien daraufhin einen Vergleich vorgeschlagen, der Streitwert wurde auf 25.000,- Euro festgelegt.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Im Vorfeld der Klage hatten sich die Beklagten zu den Vorwürfen dahingehend geäußert, dass eine Thromboseprophylaxe nicht angezeigt war. Das sehen gerichtlich bestellter Gutachter und das Landgericht Essen jedoch anders, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Marius Gilsbach fest.

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