Chronologie:
Die Klägerin unterzog sich bei der Beklagten einer Bandscheibenoperation. Vereinbart war die Implantation einer Bandscheibenprothese. Die behandelnden Ärzte führten jedoch absprachewidrig eine Versteifung durch. Hierdurch kam es zu erheblichen Bewegungseinschränkungen und Schmerzen bei der Klägerin. Diese beeinträchtigen sie in ihrer Berufstätigkeit als Yoga-Lehrerin in erheblicher Art und Weise.
Verfahren:
Das Landgericht Berlin holte ein fachmedizinisches Gutachten ein. Dieses bestätigte den klägerischen Vortrag. Die Parteien schlossen daraufhin im Termin der mündlichen Verhandlung einen hohen Abfindungsvergleich ab. Der Streitwert liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Der sachbearbeitende Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Daniel C. Mahr LLM konnte erreichen, dass zu der hohen Abfindungssumme noch zusätzlich Zinsen hinzugerechnet werden. Dieses stellt in derartigen Verfahren keineswegs die Normalität dar.