Chronologie:
Die Klägerin befand sich im Hause der Beklagten aufgrund heftiger kolikartiger Schmerzen in Behandlung. Am Abend des 21. Januar 2011 wurde ein CT gefertigt, das nach Ansicht der Mediziner keine Auffälligkeiten aufwies. Am Folgetag wurde die Klägerin auf eigenen Wunsch in ein anderes Krankenhaus verlegt. Dort diagnostizierten die behandelnden Ärzte einen Darmverschluss. Kurz darauf kam es zu einem Darmdurchbruch, der eine Notoperation erforderte.
Verfahren:
Das vom Landgericht Nürnberg-Fürth in Auftrag gegebene Gutachten stellte fest, dass die Behandlung im Hause der Beklagten fehlerhaft war. Bereits am 21. Januar 2011 hätte unmittelbar ein operativer Eingriff erfolgen müssen. Zu einem Darmdurchbruch wäre es dann nicht gekommen. Das Landgericht hat den Parteien sodann einen Vergleich vorgeschlagen, dem diese nähertraten. Die Schadensumme liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Fehldiagnosen wie im vorliegenden Fall können zu erheblichen Konsequenzen führen, die auch lebensgefährlich sein können. Wäre die Klägerin nicht auf eigenen Wunsch verlegt worden, hätte sie den Vorfall sicherlich kaum überlebt, meint die allein sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist, Fachanwältin für Medizinrecht.