Landgericht Hamburg – vom 20.02.2014
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Verkannte TBC mit irreparabler Lungenschädigung, LG Hamburg, Az. 323 O 300/10

Chronologie:
Die Klägerin litt seit März 2008 unter starkem Husten. Im September 2008 begab sie sich in die Behandlung beim Beklagten, der eine Röntgenaufnahme fertigte. Diese zeigte eine deutliche Veränderung der Lunge, eine TBC-Diagnose stellte der Mediziner jedoch nicht. Dieses führte zu einer nachhaltigen und irreparablen Lungenschädigung der Patientin.

Verfahren:
Das Landgericht Hamburg hat den Leiter einer Universitätsklinik, Schwerpunkt Pneumologie, mit dem Vorfall befasst. Dieser konstatierte ein ärztliches Fehlverhalten, woraufhin das Gericht den Parteien zu einem Vergleich anriet. Der Streitwert wurde auf fast 400.000,- Euro festgesetzt.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Im Vorfeld der gerichtlichen Inanspruchnahme hatten die Prozessvertreter der Klägerin die Haftpflichtversicherung des Beklagten zur Regulierung aufgefordert. Da diese nicht erfolgte, musste die Klägerin gerichtlich vorgehen, mit entsprechendem Erfolg, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Tobias Kiwitt fest.

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