Chronologie:
Die Klägerin unterzog sich einer Brustvergrößerung, in deren intraoperativem Verlauf es zu einer starken Blutung kam. Postoperativ traten eine Schwellung und Entzündungssymptome sowie eine Wundwasseransammlung auf. Es waren zwei Revisionseingriffe erforderlich. Bei dem letzten Eingriff wurden die zuvor eingesetzten Implantate wieder entfernt.
Verfahren:
Das Landgericht Münster hat die Angelegenheit fachmedizinisch würdigen lassen. Nach dem Vorliegen eines positiven Gutachtens für die Patientin schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich vor. Die Gesamtschadenposition liegt im fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen:
Der sogenannte PIP-Skandal beschäftigt international die Justiz. Ein französisches Unternehmen hatte Billig-Silikon für Brustimplantate verwendet, die zu erheblichen Gesundheitsschäden führen können. Seit Bekanntwerden des Vorfalles ist der Implantathersteller pleite. Für die Betroffenen ist es daher schwierig, Ansprüche Erfolg versprechend geltend zu machen, so RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.