Chronologie:
Der Kläger stellte sich aufgrund von Rückenschmerzen bei der Beklagten vor. Hier diagnostizierten die Ärzte multiple Bandscheibenvorfälle und rieten zu einer Operation in LWK 3/4 an. Bei dieser Operation kam es jedoch zu einer Schädigung der Nervenwurzel L 5. Seit dem Vorfall leidet der Patient erheblich unter Gehbehinderungen, dauerhaften Lähmungen und ist in seiner ganzen Lebensführung erheblich eingeschränkt.
Verfahren:
Das Landgericht Berlin hat den Vorfall umfangreich mittels einer Fachärztin für Orthopädie und Neurochirurgie hinterfragen lassen. Diese konstatierte eine nicht lege artis Behandlung, woraufhin das Gericht den Parteien einen Vergleich anriet. Diesen Vergleich haben die Parteien sodann abgeschlossen. Die Gesamtabgeltung liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen:
Ist in einem Arzthaftungsprozeß das vom Gericht eingeholte fachmedizinische Gutachten nicht eindeutig, regt das Gericht zur Vermeidung einer umfangreichen weiteren Beweisaufnahme gerne einen Vergleich an. Ist die Vergleichssumme für die Parteien akzeptabel, so wie vorliegend, wird dieser sodann in der Regel auch abgeschlossen. Der Rechtsfrieden ist dann wieder hergestellt.