Chronologie:
Die Klägerin begab sich Ende 2007 in stationäre Behandlung bei der Beklagten aufgrund einer Seitenast-Rezidivvarikosis rechts am distalen Ober- und Unterschenkel. Es wurde eine Saphenektomie und Crossektomie vorgenommen, bei der es zu einer Schädigung des nervus peroneus kam. Die Klägerin ist seit dem Vorfall in ihrer Beweglichkeit erheblich eingeschränkt.
Verfahren:
Das Landgericht Düsseldorf hat den Vorgang fachmedizinisch prüfen lassen. Der gerichtlich bestellte Gutachter kam im Ergebnis zu klaren Behandlungsfehlern und schloss sich damit den bereits ergangenen Konstatierungen eines im Vorfeld stattgefundenen Schlichtungsverfahrens der Ärztekammer Nordrhein (Az. 2007/0450) an. Nach diesen neuerlichen fachmedizinischen Konstatierungen kam der Versicherer der Beklagten nunmehr auf Ciper & Coll. zu und bot eine Regulierung an. Die Versicherung hat danach eine Gesamtentschädigung von rund 80.000,- Euro zu zahlen.
Anmerkungen:
Immer wieder akzeptieren Haftpflichtversicherer nicht die Entscheidungen in Schlichtungsverfahren, die vor den Ärztekammern durchgeführt werden, wenn diese für sie negativ ausgehen. Dann bleibt dem Patienten keine andere Wahl, als gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, so wie hier. Dieses führt zu einem erheblichen zusätzlichen Kostenaufwand zu lasten der Versichertengemeinschaft und unnötigem erheblichen Zeitverlust.