Landgericht Köln – vom 29.11.2011
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlbehandelte Arthrofibrose und Morbus Sudeck/CRPS, LG Köln, Az. 25 O 245/07

Chronologie:
Der Beklagte diagnostizierte bei der Klägerin eine Chondropathia patellae im linken Knie und riet zu einer Operation an. Dabei kam es zu Komplikationen. Seit dem Vorfall leidet die Patientin dauerhaft erheblich gesundheitlich und ist in ihrer Gehfähigkeit sowie Lebensqualität massiv eingschränkt.

Verfahren:
Das Landgericht Köln hat die Angelegenheit mittels eines fachorthopädischen Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Nachdem der Gutachter ärztliche Fehlleistungen konstatierte, riet das Gericht den Parteien eine vergleichsweise Einigung an, wonach der Geschädigten eine Pauschalsumme von 50.000,- Euro zu zahlen sei. Hierauf liessen sich die Parteien sodann ein.

Anmerkungen:
In arzthaftungsrechtlichen Prozessen sind die gutachterlichen Bewertungen nicht immer eindeutig. Es werden zwar Fehler festgestellt, aber ob diese konkret zu den eingetretenen Gesundheitsschäden geführt haben, ist schwer nachzuweisen. Im Zweifel ist es in diesen Fällen für die Parteien das beste, eine vergleichsweise Einigung zu erzielen, so wie hier.

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