Landgericht Berlin – vom 19.11.2011
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Nichterkanntes Darmkarzinom durch unterlassene Darmspiegelung und Stuhltest, LG Berlin, Az. 13 O 11/08

Chronologie:
Die zwischenzeitlich verstorbene Klägerin befand sich bei einer Hausärztin in regelmässiger Behandlung. Trotz persistierenden Reizdarmsyndroms (RDS) mit häufig auftretenden abdominalen Krämpfen nach die Beklagte keine weitergehende Diagnostik vor. Bei der Patientin wurde im folgenden eine Karzinomerkrankung festgestellt, die zum Tode führte.

Verfahren:
Das Landgericht Berlin hat den Vorgang fachmedizinisch hinterfragen lassen. Der gerichtliche bestellte Sachverständige bestätigte, dass die Beklagte behandlungsfehlerhaft Diagnostikmassnahmen unterliess. Wären die Untersuchungen erfolgt, wäre die Tumorerkrankung diagnostiziert worden. Das Gericht schlug den Parteien daraufhin einen Vergleich im deutlich fünfstelligen Eurobereich vor, den diese annahmen.

Anmerkungen:
Im Rahmen von Arzthaftungsklagen kommt es immer wieder vor, dass der Geschädigte im Laufe des Verfahrens stirbt. Dann besteht die Möglichkeit, dass die gesetzlichen Erben, in der Regel die Kinder des Verstorbenen, den Prozess weiterführen. Dieses wird auch regelmässig so gemacht. Im vorliegenden Fall wurde das Verfahren durch den Sohn der Verstorbenen gerichtlich fortgeführt.

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