Chronologie:
Die Klägerin begab sich aufgrund entzündeter Nasennebenhöhlen in die Behandlung beim Beklagten. Dieser vergass versehentlich eine 20 cm grosse Tamponade zu entfernen, die der Patientin in der Folge erhebliche Gesundheitsbeschwerden verursachte. Erst nach deren Entfernung verschwanden Ohrenentzündungen, Dauerschnupfen, Atemprobleme und Kopfschmerzen.
Verfahren:
Das Landgericht Essen hat der Klage nach Würdigung der Sach- und Rechtslage in vollem Umfange entsprochen. Die Gesamtentschädigung liegt im deutlich vierstelligen Eurobereich.
Anmerkungen:
Vergessenes OP-Besteck, Tupfer, oder dergleichen können zu erheblichen Gesundheitsbeschwerden führen. In derartigen Fällen sollte der Haftpflichtversicherer der Behandlerseite generell eine rasche aussergerichtliche Regulierung vornehmen, was leider nicht immer der Fall ist. So kommt es dann zu einer unnötigen gerichtlichen Beanspruchung, deren Ergebnis leicht vorhersehbar ist, so wie im vorliegenden Fall.