Chronologie:
Der beklagte Kieferchirurg extrahierte bei der Klägerin die Weißheitszähne, wobei es zu Komplikationen kam. Seit der Behandlung leidet die Patientin unter Taubheitsheitsgefühlen, Berührungs- und Geschmacksbeeinträchtigungen der Zunge.
Verfahren:
Das Landgericht Köln hat eine umfangreiche Beweisaufnahme vorgenommen und den Vorfall mittels mehrerer fachmedizinischer Gutachten klären lassen. Nachdem im Ergebnis ärztliche Fehlleistungen konstatiert wurden, schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich vor, wonach die Geschädigte eine pauschale Entschädigung von 20.000,- Euro erhalten soll. Hierauf liessen sich die Parteien ein.
Anmerkungen:
Nervenschädigungen stellen auf dem kieferchirurgischen Fachgebiet ein mögliches Komplikationsrisiko dar. Treten diese ein, ist in der Regel zu prüfen, ob die Behandlerseite über das entsprechende Risiko hinreichend aufgeklärt hatte. Wenn das nicht der Fall ist, stehen dem Geschädigten materielle und immaterielle Ansprüche zu, so wie im vorliegenden Fall.