Landgericht Giessen – vom 12.10.2011
Fehlerhafte Lymphdrainagenbehandlung nach Chemotherapie wegen Mamma-Carzinom, LG Giessen, Az. 3 O 409/09

Chronologie:
Die Klägerin erkrankte 2006 an Brustkrebs. Im März 2008 wurden bei ihr Metastasen u.a. in den Lymphknoten diagnostiziert und behandelt. Der Beklagten wird vorgeworfen, durch die Lymphdrainagen aufgrund der Vorerkrankung eine deutlische Gesundheitsverschlechterung hervorgerufen zu haben. Seither leidet sie unter einer deutlichen Einschränkung ihrer Lebensqualität. Im übrigen ist die eingetretene Herzinsuffizienz zu spät erkannt worden.

Verfahren:
Das Landgericht Giessen hat eine umfangreiche Beweisaufnahme vorgenommen, in der u.a. ein kardiologisches Fachgutachten eingeholt wurde. Der gerichtlich bestellte Sachverständige konstatierte mehrere Behandlungsfehler, woraufhin das Gericht den Parteien eine vergleichsweise Einigung nahelegte. Hierauf haben sich beide zwischenzeitlich geeinigt. Die Gesamtschadenposition liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen:
Arzthaftungsprozesse entscheiden sich in der Regel nach Bewertungen der gerichtlich bestellten medizinischen Sachverständigen. Daher werden diese Verfahren auch als „Sachverständigen-Prozesse“ bezeichnet. Konstatiert der Gutachter Mängel in der ärztlichen Behandlung, fühlen sich die Gerichte mangels eigener Sachkunde hieran in der Regel gebunden.

Bestehende Zweifel muss das Gericht durch weitere Aufklärungen, wie Ergänzungsgutachten, weitere Gutachten oder Beweisaufnahmen beseitigen.

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