Landgericht Düsseldorf – vom 09.10.2011
Wurzelhandentzündung nach fehlerhafter Inlayversorgung, LG Düsseldorf, Az. 3 O 31/09

Chronologie:
Der Kläger begab sich im Mai 2007 in die Praxis der Beklagten. Hier wurde u.a. eine Inlay-Versorgung vorgenommen, die zu Gesundheitsschäden, Verlust von Zähnen und kosmetischen Beeinträchtigungen führte.

Verfahren:
Das Landgericht Düsseldorf hat die dentale Behandlung fachmedizinisch überprüfen lassen. Im Ergebnis wurde konstatiert, dass diese nicht den anerkannten medizinischen Grundlagen entsprach. Hierauf schlossen die Parteien einen Vergleich. Die Gesamtschadenposition liegt im unteren fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen:
Im Zahnarztrecht besteht in rechtlicher Hinsicht die Besonderheit, dass nicht nur, wie bei der Humanmedizin, dienstvertragliche Grundlagen zu berücksichtigen sind, sondern auch werkvertragliche. Hinsichtlich der Prothesenherstellung wird daher auch der Erfolg geschuldet. Misslingt dieser, stehen dem Patienten auch Ansprüche aus Werkvertrag, wie z.B. Nachbesserung, Minderung und Schadenersatz zu.

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