Chronologie:
Die Klaegerin begab sich nach einem Unfall im Oktober 2007 in die Klinik der Beklagten. Hier wurde eine Fraktur eines Fingers festgestellt und mit Kirschnerdraehten fixiert. Spaeter stellte sich heraus, dass die Draehte nicht richtig zusammengefuegt waren. Die eingetretene Verknoecherung hat in der Folge zu einer Fingerversteifung und einer Fehlstellung von 60 Prozent gefuehrt.
Verfahren:
Nachdem die Haftpflichtversicherung der beklagten Klinik die Haftung dem Grunde nach abgelehnt hatte, musste das Landgericht Dortmund involviert werden. Der vom Gericht bestellte Gutachter fuer Unfallchirurgie- und Orthopaedie stellte im Ergebnis mehrere OP-Fehler fest, woraufhin das Gericht den Parteien eine vergleichsweise Einigung vorschlug. Hierauf liessen sich beide ein. Die Gesamtschadenposition liegt im deutlich fuenfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen:
Auch bei eindeutigen Behandlungsfehlern verweigern Versicherungen oftmals die aussergerichtliche Regulierung. In solchen Faellen bleibt dem Geschaedigten keine andere Wahl, als gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wie in dem vorliegenden Fall. An das Ergebnis des eingeholten Fachgutachtens halten sich die Gerichte in der Regel.