Chronologie:
Der Kläger ist ein geistig behindertes Kind von neuen Jahren. Im Mai 2010 besuchte er einen Reiterhof, in dem sich auch ein Mischlingshund befindet. Dieser fügte dem Kind ohne ersichtlichen Grund erhebliche Bisswunden im Gesichts- und Kinnbereich zu. Der Versicherer des Hundehalters war außergerichtlich nicht bereit zu regulieren.
Verfahren:
Nach Vornahme einer Ortsbesichtigung und eines Gütetermines, in dem die Zeugen des Vorfalles umfassend befragt wurden, schlossen die Parteien auf Vorschlag des Gerichtes einen Vergleich. Die Gesamtschadenbeträge liegen im fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen:
Aus dem Bereich der Tierhalterhaftung sind immer wieder Fälle bekannt, in denen es zu Verletzungen aufgrund von Hundebissen kommt. Die Halter verweisen generell darauf, dass das Tier so etwas zuvor noch niemals gemacht hätte und sind selber über die Vorfälle überrascht. Bedauerlich ist dann jedoch, dass trotz der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage der Versicherer in einem solch tragischen Fall nicht bereit ist, eine außergerichtliche Regulierung vorzunehmen.