Oberlandesgericht Hamm – vom 19.01.2011
Fehlgeschlagene Hysterektomie – OLG Hamm, I 3 U 7/09

Chronologie

Die Klägerin war seit 2001 bei einer niedergelassenen Gynäkologin in Behandlung. Diese überwies sie in das Krankenhaus der Beklagten, wo im Jahre 2005 eine vaginale Hysterektomie mit vorderer und hinterer Vaginalplastik erfolgte. Seit der Operation leidet die Patientin an Harnentleerungsstörungen, auch ein Sexualleben ist ihr nicht mehr möglich und es bestehen weitere erhebliche Gesundheitsbeschwerden sowie dauerhafte Unterbauchprobleme.

Verfahren

Nachdem die Versicherung des betreffenden Krankenhauses jegliche Regulierung ausgeschlossen hatte, musste die Patientin gerichtliche Hilfe zum Landgericht Arnsberg (Az. I – 5 O 3/06) in Anspruch nehmen. Das Gericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass den bei der Beklagten tätigen Ärzten kein Fehler unterlaufen sei. Auch könne kein Aufklärungsdefizit festgestellt werden.

Auf die hiergegen gerichtete Berufung hob das OLG Hamm das Urteil auf und erkannte die Klage auf Zahlung eines Schmerzensgeldes dem Grunde nach für gerechtfertigt. Darüber hinaus wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche weiteren materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft, sowie die immateriellen Zukunftsschäden zu ersetzen.

Anmerkungen

Die Klägerin beansprucht ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000,- Euro, daneben Verdienstausfallschäden, fiktive Haushaltshilfekosten und weitere materielle Kosten in Höhe von weiteren mehreren hunderttausend Euro. Die Haftpflichtversicherung muss sich auf eine Regulierungssumme in Höhe von rund 500.000,- Euro einstellen.

Die Fall zeigt einmal mehr, dass es Untergerichten (hier das Landgericht Arnsberg) oftmals nicht gelingt, einen Arzthaftungsfall abschliessend zu entscheiden. Viele Oberlandesgerichte in Deutschland verfügen über qualifizierte Senate für Arzthaftpflichtprozesse, die die Angelegenheiten nochmals vollständig mittels fachmedizinischer Hilfe aufklären und Entscheidungen der Untergerichte revidieren.

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