Landgericht Coburg – vom 14.01.2011
Schadenersatzhaftung nach Unfallereignis, schweres Polytrauma, Halswirbelfrakturen, multiple Rippenfrakturen – 13 O 827/09

Chronologie:
Die Klägerin trug durch ein Unfallereignis als Beifahrerin im Jahre 2005 schwerwiegende Verletzungen davon. Auch nach Entlassung aus der neurologischen Rehaklinik ist weiterhin eine Einschränkung des rechten Beines mit Spastik nach jeder Streckung vorhanden. Sie erhielt einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 60 G.

Die Haftpflichtversicherung des Gegners war der Ansicht, dass der Klägerin eine Mithaftung an dem Unfall anzulasten sei, weil sie nicht angeschnallt gewesen sei und war außergerichtlich nur bereit, einen Betrag von 20.000,- Euro zu zahlen.

Gerichtsverfahren:
Vor dem Landgericht Coburg verglichen sich beide Partein zur Vermeidung eines noch jahrelang andauernden Verfahrens auf eine pauschale Gesamtabgeltung in Höhe von 130.000,- Euro zuzüglich zu der bereits gezahlten 20.000,- Euro, so dass der Klägerin insgesamt 150.000,- Euro zukommt.

Anmerkungen:
Das erfreuliche Ergebnis des Verfahrens zeigt wieder einmal mehr, dass es sich für Geschädigte mitunter lohnt, bei nicht angemessenen aussergerichtlichen Regulierungsangeboten, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

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