Chronologie:
Der Geschädigte hatte im Jahre 1996 als Fahrer eines PKW einen Verkehrsunfall und trug zahlreiche schwere Gesundheitsschäden davon. Anlässlich der Behandlung im Krankenhaus der Beklagten kam es zu mehreren Komplikationen die zu anaphylaktischen Reaktionen beim Patienten führten. Nach Eintritt eines apallischen Syndroms musste dem Patienten das linke Bein amputiert werden. Es folgten mehrere Notoperationen. Im Jahre 2001 verstarb der Patient, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben.
Anmerkungen:
Der tragische Verlauf hatte seinen Grund in Fehlern anlässlich der Operation des Oberschenkeltrümmerbruchs und den Anästhesiebehandlungen. Bei der Anästhesie hätte den Ursachen der eingetretenen Komplikationen auf den Grund gegangen werden müssen. Das Mittel „Tracrium“ hätte nicht verwendet werden dürfen und der Geschädigte als Risikopatient eingestuft werden müssen.
Nach umfangreicher Beweisaufnahme mit mehreren fachmedizinschen Gutachten einigten sich die Partein vor dem OLG Düsseldorf auf eine pauschale Gesamtabgeltung in Höhe von 95.000,- Euro. Die Verfahrendauer betrug rund fünf Jahre.