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Hier finden Sie aktuelle und
wichtige Urteile zum Arzthaftungsrecht und Medizinrecht. Unsere Datenbank mit
Urteilen zum Arzthaftungsrecht und Medizinrecht soll Ihnen einen ersten
Eindruck über die Rechtsprechung der deutschen Gerichte zum Arzthaftungsrecht
und Medizinrecht verschaffen.
Arzthaftungsrecht
Mehrere
Behandlungsfehler als grober Behandlungsfehler
Eine Reihe von Behandlungsfehlern können - zusammengenommen
- einen groben Behandlungsfehler darstellen, der zur Beweislastumkehr für den
nicht aufklärbaren Ursachenverlauf führt. (OLG Köln,
Urteil vom
30-05-1990 - 27 U 169/89)
Einordnung einer
bestimmten Behandlungsmethode als veraltet
1. Der Zeitpunkt, von dem ab eine
bestimmte Behandlungsmaßnahme veraltet und überholt ist, so dass ihre Anwendung
nicht mehr dem einzuhaltenden Qualitätsstandard genügt und damit zu einem
Behandlungsfehler wird, ist dann gekommen, wenn neue Methoden risikoärmer sind und/oder
bessere Heilungschancen versprechen, in der medizinischen Wissenschaft im
Wesentlichen unumstritten sind und deshalb nur ihre Anwendung von einem
sorgfältigen und auf Weiterbildung bedachten Arzt verantwortet werden kann.
2. Allein der Umstand, dass ein vom
Gericht bestellter medizinischer Sachverständiger in einem oder mehreren
Verfahren von anderen Patienten wegen vermeintlicher Behandlungsfehler in
Anspruch genommen wird oder worden ist, ist für sich genommen nicht geeignet,
Zweifel an seiner fachlichen Qualifikation zu wecken.
3. Eine eventuell unzureichende
Dokumentation ist kein eigenständiger Haftungsgrund. (Leitsätze der Redaktion)
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. 1.
2007 - 8 U 116/05
Arzthaftung und
Erfolgsprognose
1. Beim Abriss eines
Fingerendgliedes liegt in der Beschränkung auf die Stumpfversorgung dann kein
Behandlungsfehler, wenn aufgrund der Beweisaufnahme feststeht, dass für eine
Replantation keine Erfolgsprognose möglich war.
2. Auch die Aufklärung hat sich in
solchen Fällen nicht auf die Replantation zu erstrecken, wenn für diese keine
realistische Chance gegeben war. Die Aufklärung orientiert sich nicht allein am
Persönlichkeitsrecht (gegen ThürOLG, OLG-NL 1998, 30).
Oberlandesgericht
Naumburg 1. Zivilsenat,
Urteil vom
23. 8. 2004 - 1 U 18/04 (rechtskräftig)
Arzthaftung bei
Suizidversuch
1. Wird der behandelnde Arzt von
seinem Patienten oder von einem in dessen Interesse handelnden Dritten über
einen Sachverhalt informiert, bei dem nicht auszuschließen ist, dass
kurzfristig ärztliche Hilfe erforderlich sein kann, so ist er grundsätzlich
verpflichtet, dem Sachverhalt auf den Grund zu gehen. Ein Anhalt hierfür kann
sein, wenn dem Arzt bekannt wird, dass der Patient über die verordneten
Medikamente hinaus weitere Arzneimittel einnimmt.
2. Der Verzicht auf eine weitere
Abklärung des Befundes bzw. alternative Vorsorge kann dazu führen, dass dem
Arzt im Wege der Beweislastumkehr obliegt, zu beweisen, dass auch bei
pflichtgemäßem Verhalten ein vergleichbarer Suizidversuch mit ähnlichen Folgen
unternommen worden wäre.
Thüringer
Oberlandesgericht 4. Zivilsenat, Urteil vom 5. 7. 2000 - 4 U 204/97 (nicht rechtskräftig)
Zur Frage einer Haftung des Arztes
wegen Hepatitis mit schwerer Leberschädigung nach einer Operation unter Einsatz
von „Halothan“. (Leitsatz des Gerichts)
Brandenburgisches
Oberlandesgericht 1. Zivilsenat, Urteil vom 28. 1. 2003 - 1 U 19/99 (rechtskräftig)
Sorgfaltsmaßstab bei
Anwendung einer Außenseitermethode
1. Bei Anwendung einer
Außenseitermethode ist grundsätzlich der Sorgfaltsmaßstab eines vorsichtigen
Arztes entscheidend.
2. Zum Umfang der
Aufklärungspflicht des Arztes bei Anwendung einer solchen Methode.
BGH, Urteil vom 22. 5.
2007 - VI ZR 35/06 (OLG München)
Umfang der Haftung im
Falle nochmaliger Operation
Zum Umfang der Haftung von Arzt und
Krankenhausträger für den Fall, dass eine nochmalige Operation sowohl zur
Revision eines Behandlungsfehlers als auch aus davon unabhängigen Gründen
erforderlich wird. (Leitsatz des Gerichts)
Brandenburgisches
Oberlandesgericht 1. Zivilsenat, Urteil vom 15. 11. 2000 - 1 U 9/00 (rechtskräftig)
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