Unsere Vorteile gegenüber Klein- und Kleinstkanzleien mit nur einem Standort
Sowohl die Grösse der Kanzlei als auch die Ortsnähe sollten für die Auswahl des Rechtsanwaltes maßgebliche Kriterien sein:
In einer Kanzlei, in der lediglich ein Anwalt tätig ist, müssen Sie damit rechnen, dass der Rechtsanwalt zu einem anstehenden Gerichtstermin z.B. wegen Urlaubs, Krankheit, oder weil er schon andere Termine hat, verhindert ist, das Gericht den Termin aber nicht verschieben will. In diesen Fällen müsste der Anwalt dann auf andere Kanzleien zurückgreifen und sich durch einen Anwalt einer anderen Kanzlei für den Termin vertreten lassen.
Sollte das Gericht demgegenüber dem Terminverlegungsantrag des Rechtsanwaltes stattgeben, verzögert sich der gegebenenfalls ohnehin schon lang andauernde Prozess unnötigerweise.
In den Fällen, in denen der Gerichtssitz nicht am Sitz der Kanzlei des beauftragten Einzelanwaltes ist, kommt eine weitere Unannehmlichkeit auf den Mandanten zu: Er hat nämlich die sogenannte Korrespondenzgebühr zu zahlen, für den Fall dass sich der Einzelanwalt von einem Anwalt einer anderen Kanzlei vor Ort vertreten ließe. Nimmt er jedoch den Termin selber wahr, kommen auf den Mandanten Fahrtkosten, Abwesenheitsgelder, nebst Pauschale und Mehrwertsteuer zu.
Wir können gewährleisten, dass jeweils eigene in das Mandat umfassend eingearbeitete Mitarbeiter unserer Sozietät (sowie eng kooperierender Kanzleien) die Gerichtstermine wahrnehmen. Dieses gilt insbesondere für sämtliche Standorte, an denen Ciper & Coll. vertreten sind. Finden Gerichtstermine in anderen Gerichtsbezirken, als an den bestehenden Standorten statt, so bleiben die sodann für den Mandanten entstehenden zusätzlichen Fahrtkosten aufgrund der Vielzahl unserer Standorte bundesweit überschaubar.