Februar 2012
Ciper & Coll. haben ihre Kooperation mit einem Prozeßfinanzierungsunternehmen intensiviert.
Das Unternehmen finanziert in aussichtsreichen Personenschadenfällen aus dem Medizin- oder
Verkehrsunfallrecht für den Geschädigten, der nicht über entsprechende finanzielle
Möglichkeiten verfügt, vollständig ein gerichtliches Verfahren gegen den Schädiger
oder seine Versicherung. Im Gegenzug dafür erhält es eine prozentuale Gewinnbeteiligung, deren
Höhe von bestimmen Einzelheiten des Falles abhängig sind. Voraussetzung für die Finanzierung
ist eine Schadensumme von mindestens 50.000,- Euro sowie ein positives Feedback von Ciper & Coll.
Die Finanzierung umfasst sämtliche Anwaltsgebühren, Gerichtskosten sowie Sachverständigengebähren
und Zeugenauslagen durch alle Instanzen. Auch im Falle einer Prozesskostenhilfe ("Armenrecht") bietet
sich die Involvierung des Finanzierers an, zumal der Geschädigte im Falle eines späteren
Prozeßverlustes zumindest die gegnerischen Rechtsanwaltskosten zu tragen hätte.
Ciper & Coll. übernehmen die gesamte Korrespondenz mit dem Finanzierungsunternehmen,
kostenlos.