| Prozessfinanzierung |
Sie oder Ihr Angehöriger sind Opfer einer ärztlichen Fehlbehandlung,
eines Verkehrsunfalls geworden, oder sonst wie in Ihrer Gesundheit verletzt worden.
Sie haben aber keine finanziellen Mittel einen Prozess gegen den Schädiger zu
führen? Auch verfügen Sie nicht über eine eintrittspflichtige
Rechtsschutzversicherung und haben keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe?
In diesem Fall verfügen Ciper & Coll. über den Kontakt zu einem
Prozessfinanzierungsunternehmen, das Ihren Prozess bei hinreichenden Erfolgsaussichten
finanziert. Dieser Finanzierer (der nach unserer Kenntnis einzige bundesweit, der auf
Fälle aus dem Bereich des Personenschadenrechtes spezialisiert ist) unterbreitet
Ihnen unentgeltlich ein Prozessfinanzierungsangebot. Grundvoraussetzung ist allerdings
eine Schadensumme von mindestens 50.000,- Euro.
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