Ciper & Coll. - Fachanwalt für Medizinrecht
Prozessfinanzierung
Sie oder Ihr Angehöriger sind Opfer einer ärztlichen Fehlbehandlung, eines Verkehrsunfalls geworden, oder sonst wie in Ihrer Gesundheit verletzt worden. Sie haben aber keine finanziellen Mittel einen Prozess gegen den Schädiger zu führen? Auch verfügen Sie nicht über eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung und haben keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe?

In diesem Fall verfügen Ciper & Coll. über den Kontakt zu einem Prozessfinanzierungsunternehmen, das Ihren Prozess bei hinreichenden Erfolgsaussichten finanziert. Dieser Finanzierer (der nach unserer Kenntnis einzige bundesweit, der auf Fälle aus dem Bereich des Personenschadenrechtes spezialisiert ist) unterbreitet Ihnen unentgeltlich ein Prozessfinanzierungsangebot. Grundvoraussetzung ist allerdings eine Schadensumme von mindestens 50.000,- Euro.