Ciper & Coll. - Fachanwalt für Medizinrecht
MVZ-Gründung
In Deutschland hat der Begriff MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum) eine besondere Bedeutung erlangt, als zum 1. Januar 2004 das sogenannte GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) in Kraft trat. Darin wurden erstmals neben Vertragsärzten und ermächtigten Krankenhausärzten ausdrücklich auch medizinische Versorgungszentren zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen.

Danach ist ein MVZ eine fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtung, in der Ärzte als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind. Ein MVZ kann von allen Leistungserbringern gegründet werden, die zur medizinischen Versorgung der Versicherten zugelassen oder ermächtigt sind oder per Vertrag an ihr teilnehmen.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen von der Gründung und Führung eines MVZ bis hin zu im Bereich des Zulassungsverfahrens gelagerten Spezialproblemen, eine kompetente und umfassende Beratung, die selbstverständlich auch die Gestaltung sämtlicher Verträge mit umfaßt.

Ansprechpartner zum Thema:
 » Dr. Dirk Christoph Ciper, LL.M. - Berlin, Düsseldorf, Köln, Aachen, Paris, Rom
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