Bei vielen Medizinern besonders gefürchtet sind Plausibilitätskontrollen. Diese Überprüfungen werden als Bestandteil der Abrechnungsprüfung nach § 106 a SGB V durchgeführt, um dem Verdacht einer nicht ordnungsgemäß erstellten Abrechnung nachzugehen.
Die Überprüfung der Abrechnungen (privat)ärztlicher Leistungen auf Übereinstimmungen mit den häufig in verschiedene Richtungen auslegbaren Vorschriften der GOÄ/GOZ, gehört ebenfalls zu unserem Tätigkeitsbereich.
Eine Zunahme streitiger Auseinandersetzungen zwischen Ärzten und Patienten bzw. der dahinter stehenden privaten Krankenversicherungen ist insbesondere auf den zunehmenden Kostendruck bei den privaten Krankenversicherern zurückzuführen.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie in allen Fragen der Vertragsarztvergütung, sowie der privatärztlichen Vergütung.
Ansprechpartner zum Thema:
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Dr. Dirk Christoph Ciper, LL.M. - Berlin, Düsseldorf, Köln, Aachen, Paris, Rom
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